Moin Wismar,
heute gibt es wichtige Neuigkeiten aus dem Eigenbetriebsausschuss zum Thema Niederschlagswassergebühren. Besonders für diejenigen unter euch, die sich Grundstücke mit anderen teilen (gemeinsame Veranlagung), gibt es eine erste positive Entwicklung.
Es gab bei vielen berechtigterweise Frust über die unübersichtliche Veranlagung bei gemeinsamen Flächen. Jetzt lenkt die Verwaltung ein: Bei gemeinsam veranlagten Flächen sollen die Eigentümer Teilbescheide erhalten. Das sorgt für mehr Transparenz darüber, wer welchen Anteil zu tragen hat. Zumal auch nicht jeder mit seinen Nachbarn die Berechnung gemütlich am Küchentisch auseinanderdividieren kann.
Wichtig! Auch wenn Teilbescheide verschickt werden, bleibt die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung im Sinne des § 426 BGB bestehen. Das ist gesetzlich geregelt. Dennoch ist der Teilbescheid ein riesiger Schritt nach vorne für die Nachvollziehbarkeit der Forderungen.
Für uns ist das erst der Anfang! Meine Fraktion und ich werden uns intensiv dafür einsetzen, dass die Satzung grundlegend angepasst wird und diese getrennte Veranlagung rechtssicher verankert wird.
Mein Rat an alle Betroffenen: Prüft eure Bescheide ganz genau! Besonders, wenn ihr Miteigentümer einer Fläche seid (z. B. bei einer gemeinsamen Zufahrt oder einem geteilten Hof) und euch die gesamte Fläche in Rechnung gestellt wird: Legt noch Widerspruch ein. Nur so haltet ihr euch alle rechtlichen Möglichkeiten offen, bis wir eine dauerhafte und faire Satzungsänderung durchgesetzt haben.
Habt ihr Fragen zu eurem Bescheid? Schreibt mir gerne eine Nachricht oder nutzt meinen Kummerkasten auf www.meinwismar.de.
Euer Christoph Meister






